Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ontrex AG gliedern sich wie folgt:
A. Allgemeine Bestimmungen
B. Spezielle Bedingungen für Consultingleistungen
C. Spezielle Bedingungen für Managed Services
D. Spezielle Bedingungen für Schulungen
E. Spezielle Bedingungen für Lizenzen und Wartungen und Subscription
F. Spezielle Bedingungen für die Software Paketierung
G. Spezielle Bedingungen für den Gebrauch der Webseite
H. Spezielle Bedingungen zum Download und Download Vereinbarung
I. Abschliessende Bestimmungen

A. Allgemeine Bestimmungen

1. ANWENDUNG UND HIERARCHIE
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») der Ontrex AG («Ontrex») finden auf alle Vertragsbeziehungen zu Kunden im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen Anwendung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in einer Individualvereinbarung schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen zu Kunden, ohne dass Ontrex bei jedem einzelnen Vertrag mit diesem Kunden separat auf deren Geltung hinzuweisen hat.
1.2. Die AGB sind als Rahmenvereinbarung ausgestaltet. Allfällige Individualvereinbarungen gehen den vorliegenden AGB jedenfalls vor.
1.3. Soweit detailliertere Bestimmungen in den speziellen Bedingungen dieser AGB vorliegen, gehen diese den allgemeinen Bestimmungen vor.
1.4. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern diesen vorgängig nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.

2. LEISTUNGSSPEKTRUM
2.1. Ontrex erbringt aufgrund gesonderter Beauftragung durch den Kunden diverse Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen im Rahmen der Auswahl, Einführung, Installation, Schulung, Betrieb, Nutzung sowie der kundenindividuellen Anpassung von Drittanbieter-Software. Weiter werden dem Kunden im Rahmen von Kaufverträgen Software-Produkte von Drittanbietern oder der Ontrex und damit im Zusammenhang stehende Wartung angeboten. Darüber hinaus betreibt sie Webseiten und stellt die Möglichkeit zur Verfügung, Downloads zu tätigen.
2.2. Der konkrete Leistungsumfang eines Individualauftrags ergibt sich aus der Offerte oder Auftragsbestätigung der Ontrex. Spätere Abweichungen von der Offerte oder Auftragsbestätigung müssen schriftlich vereinbart werden, soweit es sich nicht um rein technische Abweichungen handelt, die keine Auswirkungen auf den Leistungsumfang oder die Vergütung haben.
2.3. Es obliegt dem Kunden, die Einhaltung der festgelegten Projektziele regelmässig zu überprüfen. Art und Weise der Projektdokumentierung wird durch die Ontrex und den Kunden gemeinsam festgelegt.
2.4. Die zur Leistungserbringung erforderlichen Mitarbeiter werden von Ontrex gestellt und entsprechend den Anforderungen der geschuldeten Leistungserbringung mit der notwendigen Qualifikation ausgewählt. Auf Wunsch des Kunden wird bei entsprechendem Umfang der zu erbringenden Leistungen von den Parteien ein Projektverantwortlicher als ausschliesslicher Ansprechpartner des Kunden bestimmt. Ontrex behält sich vor, die mit der Leistungserbringung betrauten Personen jederzeit durch andere Personen mit gleichwertiger Qualifikation zu ersetzen. Ontrex ist berechtigt, zur Leistungserbringung Drittpersonen oder Drittunternehmen beizuziehen.
2.5. Die Anleitung und Beaufsichtigung ihrer Mitarbeiter, die Einteilung der Arbeit sowie die Art und Weise der Leistungserbringung obliegt ausschliesslich Ontrex, unbeschadet des Rechtes des Kunden, die von ihm in Auftrag gegebenen Leistungen auf vertragsgemässe Ausführung zu überwachen.
2.6. Der in der Offerte oder Auftragsbestätigung angegebene Zeitaufwand gilt lediglich als Schätzung. Überschreitungen können sich während der Leistungserbringung ergeben und werden dem Kunden so rasch als möglich mitgeteilt, soweit absehbar ist, dass sie mehr als 10% des gesamten Zeitaufwandes ausmachen.
2.7. Der Kunde hat die erbrachten Leistungen unmittelbar nach deren Fertigstellung auf Übereinstimmung mit den vertraglichen Zusicherungen zu überprüfen. Allfällige Mängel sind Ontrex unmittelbar mitzuteilen. Ontrex kann vom Kunden die Bestätigung der ordnungsgemässen Leistungserbringung auch für Teilprojekte oder abgeschlossene Leistungseinheiten verlangen. Unterbleibt eine Meldung von Mängeln innert drei Wochen nach Mitteilung der Fertigstellung, gilt die Abnahme als erfolgt.
2.8. Ontrex erbringt ihre Leistungen während der normalen Bürozeit (08:00 – 12:00 / 13:00 – 17:00) ausserhalb der gesetzlichen Feiertage am Sitz der Ontrex von Montag bis Freitag. Ordnet der Kunde eine Leistungserbringung ausserhalb der normalen Bürozeiten an, kommt für Abend- (17:00 – 22:00), Nacht- (22:00 – 08:00) und Samstagsarbeit ein Zuschlag von 25% und für Sonntags- und Feiertagsarbeit ein Zuschlag von 50% zu den vereinbarten Sätzen zur Anwendung. Die Reisezeit gilt als Arbeitszeit; die Kilometerentschädigung beträgt CHF 0.70/km. Pikettdienst ist separat zu vereinbaren.

3. VERGÜTUNG
3.1. Die Vergütung an die Ontrex richtet sich nach der Individualvereinbarung. Soweit in der Individualvereinbarung keine andere Vergütung abgemacht wurde, sind die Leistungen der Ontrex nach Zeitaufwand, d.h. nach Stundensätzen oder Tagessätzen zuzüglich Spesen und Mehrwertsteuer zu vergüten. Deren Höhe bestimmt sich nach der entsprechenden Offerte, respektive aus der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste der Ontrex. Die Stunden-/Tagessätze können je nach Qualifikation des Mitarbeiters unterschiedlich sein.
3.2. Wurde als Vergütung ein Fixbetrag oder ein Kostendach vereinbart, gelten sämtliche Arbeiten, die in der Individualvereinbarung nicht explizit als enthalten ausgewiesen sind, als separate Leistungen, die zusätzlich zu vergüten sind.
3.3. Geschäfts- respektive projektbezogene Spesen sind, wo nicht in den Individualvereinbarungen anders vereinbart, nicht in den Kosten inbegriffen und werden separat in Rechnung gestellt. Fahrten zum oder vom Kunden respektive dem Ort der Leistungserbringung werden mit CHF 0.75/km abgerechnet. Grössere Auslagen (z.B. Flugreisen) sind vom Kunden vorab schriftlich (auch per Email) zu genehmigen. Ontrex behält sich vor, anstelle individueller Spesen einen Pauschalsatz von 3% der Rechnungssumme zur Anwendung zu bringen.
3.4. Die Abrechnung erfolgt in der Regel auf monatlicher Basis. Bei weniger lang dauernden oder vom Umfang her kleineren Projekten geschieht die Abrechnung nach Beendigung des Auftrags, d.h. nach Abschluss der Arbeiten durch Ontrex.
3.5. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von zwanzig (20) Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig. Bei nicht rechtzeitiger Vergütung fälliger Rechnungen kann Ontrex die Erbringung weiterer Leistungen aussetzen.
3.6. Lizenzen, Wartung, Subscription und Downloads sind vor der erstmaligen Nutzung des Produktes respektive der Dienstleistung zu bezahlen.
3.7. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist jedenfalls ausgeschlossen.

4. LEISTUNGSQUALITÄT, SCHLECHTLEISTUNG
4.1. Hinsichtlich der erbrachten Leistungen haftet Ontrex für die Rechtzeitigkeit und die ordnungsgemässe Erbringung dieser Leistung, nicht aber für einen vom Kunden angestrebten wirtschaftlichen oder sonstigen Leistungserfolg. Die Leistungen werden durch Ontrex mit der gebotenen Sorgfalt und entsprechend dem in der Industrie gültigen Standard erbracht.
4.2. Mängel oder sonstige Pflichtverletzungen bei der Leistungserbringung durch Ontrex AG werden nach Wahl von Ontrex entweder durch Nachbesserung oder erneute Leistung behoben. Falls eine mangelfreie Leistung auch nach zwei Versuchen nicht gelingt, hat der Kunde das Recht, die Vergütung zu mindern oder vom Auftrag zurückzutreten. Bisher erbrachte Leistungen sind angemessen zu entschädigen.
4.3. Soweit gesetzlich zulässig verjähren Ansprüche wegen Mängeln oder sonstiger Pflichtverletzungen von Ontrex AG nach einem Jahr.

5. HAFTUNG
5.1. Die Haftung der Ontrex ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Absicht und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für Hilfspersonen ist ausgeschlossen.
5.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung seiner Vertragspflichten haftet Ontrex nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Bei Verletzung einer solchen Pflicht haftet Ontrex nur für solche Schäden, mit denen im Rahmen der Leistungserbringung typischerweise gerechnet werden muss.
5.3. Die Haftung für Drittschäden und Mängelfolgeschäden (entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verdienstausfall, usw.) ist im Rahmen des gesetzlich zulässigen ausgeschlossen.
5.4. Ontrex AG haftet nicht für den Verlust von Daten, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Datenverlust trotz ordnungsgemässer Datensicherung durch den Kunden eingetreten ist. Jedenfalls ist der Haftungsumfang bei Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmässiger Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
5.5. Die Haftung der Ontrex unter einem bestimmten Vertrag ist jedenfalls beschränkt auf die Summe des unter diesem Vertrag durch den Kunden bezahlten zu zahlenden Betrages.

6. MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN
6.1. Der Kunde hat bei Bedarf der Ontrex die notwendigen Räumlichkeiten, die erforderlichen Arbeitsmittel sowie die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen.
6.2. Sofern der Beizug von Mitarbeitern des Kunden oder Dritten bei der Leistungserbringung notwendig ist, ist der Kunde für die entsprechende Qualifikation der beizuziehenden Personen verantwortlich.
6.3. Verletzt der Kunde die Mitwirkungspflicht, kann Ontrex die weitere Leistungserbringung aussetzen oder beenden. Bereits erbrachte Leistungen sind angemessen zu vergüten.
6.4. Wünscht der Kunde keinen Einsatz eines Projektverantwortlichen seitens der Ontrex, ist er alleine für die Projektkoordination und -abwicklung verantwortlich.

7. GEHEIMHALTUNG
7.1. Der Kunde und Ontrex sind verpflichtet, Informationen über die jeweils andere Partei, die sie im Rahmen der Durchführung des Vertrages erlangen, geheim zu halten und alle angemessenen Vorkehrungen zum Schutz solcher geheimhaltungsbedürftiger Informationen und Unterlagen vor unberechtigter Weiterleitung, Wiedergabe oder Gebrauch zu treffen.
7.2. Bei geheimhaltungsbedürftigen Informationen und Unterlagen handelt es sich nicht um Informationen, die Dritten allgemein bekannt sind, die rechtmässigerweise von Dritten erhalten wurden, die Dritten ohne Verstoss gegen Geheimhaltungsvereinbarungen allgemein zugänglich gemacht wurden, die nachweislich bereits bekannt waren oder unabhängig von einer Partei vor Erhalt der Geheimhaltungsbedürftigkeit Unterlagen der jeweils anderen Partei entwickelt wurden.

8. URHEBERRECHTE
8.1. Sämtliche im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstehenden Immaterialgüterrechte (z.B. Urheberrechte, Patente, Gebrauchsmuster) und weiteren Rechte stehen Ontrex zu. Dem Kunden werden zu deren Nutzung weltweit nicht- exklusive, nicht übertragbare Nutzungsrechte eingeräumt.
8.2. Vorbestandene Immaterialgüterrechte verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.

B. Spezielle Bedingungen für Consultingleistungen

9. ANWENDUNGSBEREICH
9.1. Diese speziellen Bedingungen für Consultingleistungen finden Anwendung auf alle Vertragsbeziehungen zu Kunden im Zusammenhang mit der Erbringung von Consulting-Dienstleistungen durch Ontrex und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in einer Individualvereinbarung schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

10. LEISTUNGSSPEKTRUM
10.1. Der konkrete Leistungsumfang eines Individualauftrags ergibt sich aus der Offerte der Ontrex, respektive der Auftragsbestätigung.
10.2. Wo nicht anders vereinbart erfolgt die Leistungserbringung unter den gesetzlichen Bestimmungen des Auftrages.
10.3. Terminangaben in Offerten oder Auftragsbestätigungen gelten als Richtwerte ausser diese seine explizit als Fixtermine vereinbart. Auch bei Fixterminen gehen durch den Kunden verursachte Verzögerungen zu dessen Lasten.

11. PREISE, VERRECHNUNG
11.1. Die Preise der für den Kunden zu erbringenden Consultingleistungen sind in der Offerte festgelegt. Die ausgewiesenen Preise verstehen sich exklusive MWSt.
11.2. Die Kosten werden jeweils monatlich nach Leistungserbringung basierend auf effektiv geleisteten Stunden/Tagen abgerechnet. Ontrex behält sich vor, Vorauszahlungsrechnungen zu stellen und kann den Beginn der Arbeiten von der Leistung der Vorauszahlung abhängig machen.  

C. Spezielle Bedingungen für Managed Services

12. ANWENDUNGSBEREICH
12.1. Diese speziellen Bedingungen für Managed Services finden Anwendung auf alle Vertragsbeziehungen zu Kunden im Zusammenhang mit den von Ontrex angebotenen Dienstleistungen unter diesem Titel, soweit nicht in einer Individualvereinbarung schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

13. LEISTUNGSSPEKTRUM
13.1. Der konkrete Leistungsumfang von Managed Services ergeben sich aus der Offerte der Ontrex, respektive der Auftragsbestätigung.
13.2. Wo nicht anders vereinbart erfolgt die Leistungserbringung unter den gesetzlichen Bestimmungen des Auftrages.
13.3. Alle Leistungen der Ontrex, welche in der Offerte oder der Leistungsbeschreibung nicht explizit genannt sind bilden nicht Gegenstand der Managed Services und sind separat zu vergüten. Dazu gehören insbesondere aber nicht ausschliesslich:

  • Kosten von Hardware, Ersatzteilen, Ausrüstung und Versandkosten;
  • Kosten von Software, Lizenzierung, Update- oder Upgrade-Fees;
  • Kosten von Drittanbietern, Herstellern oder Incident-Fees;
  • Kosten verbunden mit der Herstellung des Minimal-Standards der Kunden-Umgebung zur Erbringung der Managed Services;
  • Fehler im Zusammenhang mit höherer Gewalt, Gebäudeumbauten, Stromausfällen und dergleichen;
  • Dienstleistungen und Reparaturen bedingt durch Anpassungen der Systemumgebung;
  • Reisespesen;
  • Wartungsarbeiten, welche durch spezifische Wartungsverträge mit dem Hersteller abgedeckt sind;
  • Paketierungsarbeiten;
  • Softwareanpassungen;
  • Schulungen jeder Art.

13.4. Es ist das gemeinsame Verständnis der Parteien, dass sämtliche Arbeiten, welche nicht explizit im Leistungsspektrum der Offerte aufgelistet sind, als Projekte mit separater Abrechnung zu betrachten sind. Für solche Projekte kommen die Preise der Consulting-Leistungen zur Anwendung.
13.5. Die Managed Services Leistungen werden während den üblichen Bürozeiten der Ontrex erbracht. Arbeiten ausserhalb der Bürozeiten werden zum entsprechenden Consulting-Tarif verrechnet.

14. DAUER UND BEENDIGUNG
14.1. Der Vertrag über Managed Services Leistungen wird mit Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages oder Gegenzeichnung der Offerte durch den Kunden gültig und bleibt für die Mindestlaufzeit von 1 Jahr ab Unterzeichnung in Kraft.
14.2. Es findet eine jährliche Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der zu erledigenden Arbeiten und Konditionen statt.
14.3. Der Vertrag über Managed Services Leistungen verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Partei mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Vertragsablauf gekündet wird.
14.4. Der Vertrag über Managed Services Leistungen kann durch den Kunden mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten vorzeitig gekündet werden, wenn:

  • Ontrex wesentliche Aufgaben unter dem Vertrag nicht erfüllt und diese auch nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen nicht erfüllt;
  • Ontrex wesentliche Vertragsbedingungen nicht erfüllt und diese auch nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen nicht erfüllt;
  • Ontrex die Erbringung der im Vertrag aufgeführten Dienstleistungen nicht mehr erbringt oder beendet, ausgenommen wenn diese Dienstleistungen auf einen kompetenten anderen Service Provider übertragen werden;

14.5. Ontrex kann Leistungen unter dem Vertrag über Managed Services Leistungen aussetzen oder den Vertrag beenden, wenn der Kunden seinen Zahlungspflichten nicht termingerecht nachkommt.
14.6. Ontrex verpflichtet sich, den Kunden gegen Entschädigung nach Auflösung des Vertrages über die Managed Services bei der Übertragung der Dienstleistungen auf einen anderen Service Provider oder interne Stellen beim Kunden zu unterstützen.

15. PREISE, ZAHLUNGEN
15.1. Die Preise der für den Kunden zu erbringenden Managed Services sind in der Offerte festgelegt. Die ausgewiesenen Preise verstehen sich exklusive MWSt.
15.2. Die Kosten werden jeweils jährlich vor Beginn des Vertragsjahres in Rechnung gestellt und sind auf den ersten Tag des Vertragsjahres fällig und zu bezahlen.

16. VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN
16.1. Der Kunde hat dafür besorgt zu sein, das folgende Minimalsystemvoraussetzungen erfüllt sind:

  • Bereitstellung der Kontaktdaten von (mindestens) einer Ansprechperson beim Kunden mit hinreichender Fachkenntnis und Entscheidungskompetenz;
  • Remote Access für Mitarbeiter von Ontrex sichergestellt;
  • Gewährung einer unterbruchs- und störungsfreien Bereitstellung/Erbringung der Managed Services;
  • Die Betriebssysteme sind auf einem Release der weiter gewartet wird und die aktuellsten Service-Packs sind eingespielt;
  • Die dem Managed Services unterliegende Software befinden sich auf aktuellstem Stand;
  • Die Systemumgebung des Kunden verfügt über eine lizenzierte und supportete Backup-Lösung mit Benachrichtigung bei Fehlern;
  • Die Firewall- und Anti-Viren-Lösungen des Kunden sind up-to-date.

17. MÄNGELANSPRÜCHE
17.1. Ontrex sicher dem Kunden zu, die in der Offerte aufgeführten Managed Services nach bestem Wissen und Stand der Technik zu erbringen. Wenn die Leistungserbringung durch Ontrex nicht den in der Offerte aufgeführten Leistungen entspricht, wird Ontrex ökonomisch zumutbare Anstrengungen unternehmen, damit die Leistungserbringung konform der Zusicherungen ist. Eine solche Mängelbehebung findet wenn immer möglich innert 10 Tagen seit der detaillierten Mitteilung des Kunden über die mangelhafte Leistung statt. Sollte Ontrex nach eigener Überzeugung nicht in der Lage sein, die entsprechende Leistung in der offerierten Qualität bereitzustellen, wird sie dem Kunden den Gegenwert der konkreten, nicht erfüllten Leistung erstatten.

D. Spezielle Bedingungen für Schulungen

18. ANWENDUNGSBEREICH
18.1. Diese speziellen Bedingungen für Schulungen finden Anwendung auf alle Vertragsbeziehungen zu Kunden im Zusammenhang mit den von Ontrex durchgeführten oder vermittelten Schulungen und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in einer Individualvereinbarung schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

19. SCHULUNGSARTEN
19.1. Schulungen werden von Ontrex als öffentliche Schulungen und als Client-Site Schulungen angeboten.
19.2. Öffentliche Schulungen werden in der Regel in den Räumlichkeiten der Ontrex durchgeführt. Schulungsinhalte, Termine und Schulungsort sind der Website von Ontrex zu entnehmen.
19.3. Customer-Site Schulungen werden im Auftrage eines Kunden für dessen Mitarbeiter in der Regel in den Räumlichkeiten des Kunden durchgeführt.

20. ÖFFENTLICHE SCHULUNGEN
20.1. Die Anmeldung zu den öffentlichen Schulungen erfolgt über die Website der Ontrex. Die bei Ontrex eingegangenen Anmeldungen werden in der Reihenfolge Ihres Eingangs berücksichtigt.
20.2. Spätestens eine Woche vor Kursbeginn erhalten die Teilnehmer eine Kursbestätigung per Mail. Für die Durchführung der Kurse ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei anderen, nicht durch Ontrex zu vertretenden Gründen, behält Ontrex sich das Recht vor, Kurse zu stornieren oder zu verschieben. Bereits bezahlte Kursgelder werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kursteilnehmers, insbesondere Schadenersatzansprüche bei wesentlicher Änderung oder Absage eines Kurses, sind ausgeschlossen.
20.3. Die Preise für öffentliche Schulungen verstehen sich pro Teilnehmer, inklusive der Schulungsunterlagen sowie gegebenenfalls Mittags- und Pausenverpflegung. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Kursbestätigung. Zahlungsziel ist rein netto vor Kursbeginn. Die Anmeldung wird erst mit Zahlungseingang definitiv.

21. CUSTOMER-SITE SCHULUNGEN
21.1. Schulungsinhalte, Termine und Schulungsort von Customer-Site Schulungen werden in einer Schulungsvereinbarung zwischen Auftraggeber und Ontrex vereinbart.
21.2. Soweit Schulungen beim Kunden durchgeführt werden, hat dieser für geeignete Räumlichkeiten und Arbeitsmittel besorgt zu sein.  
21.3. Die Preise für Customer-Site Schulungen sind Inhalt der Schulungsvereinbarung zwischen Auftraggeber und Ontrex. Wo nichts anderes vermerkt, verstehen sich die Preise exklusive Mehrwertsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Schulungsvereinbarung. Das Zahlungsziel ist in der Schulungsvereinbarung angegeben jedoch jedenfalls rein netto vor Kursbeginn.

22. RÜCKTRITT ODER UMBUCHUNG
22.1. Getätigte Anmeldungen können vor Kursbeginn jederzeit auf fachlich hinreichend qualifizierte andere Personen übertragen werden.
22.2. Abmeldungen sind mit folgenden Kosten verbunden:
Zeitpunkt der Abmeldung Kosten exkl. MWSt
> 1 Monat vor Kursbeginn Keine Kosten
1 Monat bis 10 Werktage vor Kursbeginn CHF 100.00
< 10 Werktage vor Kursbeginn 50% der Kursgebühr
< 5 Werktage vor Kursbeginn 100% der Kursgebühr
22.3. Bei Nichterscheinen, nur teilweiser Teilnahme oder einem Ausscheiden vor Beendigung der Schulung besteht kein Recht auf Rückerstattung von bereits bezahlten Kursgeldern. In begründeten Fällen (ärztlich attestierte, länger dauernde Krankheit oder Unfall) kann ein Gesuch um Verschiebung der Schulung unter Anrechnung des Kursgeldes gestellt werden.

23. COPYRIGHT/ KURSUNTERLAGEN
23.1. Von Ontrex im Rahmen von Schulungen abgegebene Unterlagen in Papier- oder elektronischer Form oder in elektronischer Form übertragene Informationen unterliegen dem Urheberrecht der Ontrex und sind für die persönliche Verwendung durch den Schulungsteilnehmer bestimmt. Ohne das ausdrückliche Einverständnis von Ontrex ist der Teilnehmer nicht berechtigt, die Unterlagen und Informationen in irgendeiner Form zu reproduzieren oder diese in anderen Veranstaltungen zu verwenden.
23.2. Den Kursteilnehmern ist ausdrücklich untersagt, die ausgehändigten Kursunterlagen Dritten zur Verfügung zu stellen.
23.3. Sollten Kursunterlagen fehlerhaft oder mangelhaft sein, wird Ontrex diese unverzüglich verbessern. Sämtliche Kursunterlagen werden fortlaufend aktualisiert, es besteht jedoch kein Anspruch auf Nachbesserung oder jederzeitige Aktualität. Ebenso besteht kein Anspruch aus kaufrechtlicher Sachgewährleistung.

24. KURSAUSSCHLUSS
24.1. Ontrex behält sich das Recht vor, Kursteilnehmer aus wichtigen Gründen aus dem Kurs auszuschliessen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:

  • Nachweislich falsche Angaben bei der Anmeldung
  • Erkennbarer Missbrauch des erlernten Fachwissens
  • Willkürliche Beschädigung von Kursmaterial, Arbeitsinstrumente, etc.
  • Beeinträchtigung der Kursdisziplin
  • Sonstige Verstösse gegen diese AGB.

24.2. Ontrex behält sich vor, den Kursausschluss dem Arbeitgeber des Kursteilnehmers mitzuteilen.

E. Spezielle Bedingungen für Lizenzen und Wartungen und Subscription

25. ANWENDUNGSBEREICH
25.1. Diese speziellen Bedingungen für Lizenzen und Wartungen und Subscription finden Anwendung auf alle Vertragsbeziehungen zu Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf von Lizenzen, Wartung und Subscription durch Ontrex.

26. VERWEIS
26.1. Hinsichtlich Lizenzierung, Wartung und Subscription kommen die massgebenden EULA’s der Hersteller respektive spezifische SLA’s von Ontrex zur Anwendung.

F. Spezielle Bedingungen für die Software Paketierung

27. ANWENDUNGSBEREICH
27.1. Diese speziellen Bedingungen für Paketierung finden Anwendung auf alle Vertragsbeziehungen zu Kunden im Zusammenhang mit den von Ontrex erstellten Softwarepaketen, soweit nicht in einer Individualvereinbarung schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
27.2. Hinsichtlich vorgefertigter Softwarepakete (DPD) sind zudem die Bestimmungen unter Ziff. H zu beachten.

28. AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG
28.1. Wird nichts anderes festgelegt, dauert die reguläre Paketerstellungszeitspanne 15 Tage von der Auftragserteilung bis zur Auslieferung des Pakets. Bei einer Expresserstellung dauert die Paketerstellungszeitspanne 5 Tage und im Falle einer Emergency Paketerstellung dauert die Paketerstellungszeitspanne 2 Tage. Sollte es sich bei einer Emergency Paketerstellung um eine komplexe Installation handeln, so wird die Paketerstellungszeitspanne nach Absprache mit dem Kunden festgelegt. Wird bei der Paketerstellung festgestellt, dass von der Ontrex benötigte Informationen fehlen oder eine Installation aufgrund der Komplexität beim Kunden vor Ort paketiert werden muss, so wird die Paketerstellungszeitspanne angehalten. Die Zeitspanne wird fortgesetzt sobald die benötigten Informationen der Ontrex zur Verfügung stehen bzw., an dem vereinbarten Termin bei einer Vor-Ort Paketierung.
28.2. Die reguläre Abnahmezeitspanne des Kunden, für das erstellte Paket, beträgt in der Regel 30 Tage, Ausnahmen müssen zeitnah mitgeteilt werden. Bei komplexer Abnahme kann eine maximale Abnahmezeitspanne von 2 Monaten gewährt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Paket als abgenommen.
28.3. Der Datenaustausch wird durch das Ontrex SPA Kundenportal geregelt oder bei technischen Einschränkungen über den Ontrex/Kunden FTP Server.
28.4. Der Kunde liefert der Ontrex die Installationsanleitungen inkl. Konfiguration und Quelldateien pro Paket.
28.5. Der Kunde teilt der Ontrex für jede Installation mit, ob die Dritthersteller MSI angepasst werden soll oder ob diese repaketiert werden kann. Sollte eine Analyse der Installation eine mangelnde Qualität ausweisen, so hat Ontrex den Kunden davon in Kenntnis zu setzen und den weiteren Paketerstellungsvorgang zusammen mit dem Kunden zu definieren.
28.6. Bei virtuellen Paketen analysiert Ontrex die Dritthersteller-Installation ob es sich um eine ‚Core‘ oder ‚Candidate‘ Applikation handelt. Core Applikationen können nicht virtualisiert werden, in diesem Falle wird Ontrex dem Kunden den technischen Grund dafür bekannt geben und mit dem Kunden das weitere Vorgehen bei der Applikation besprechen.
28.7. Der Kunde teilt der Ontrex mit, welche umgebungsrelevanten Eigenschaften, wie Shortcut, Ablageorte, Firmen und Benutzerkennungen etc., zu verwenden sind. Diese werden im Kundenportal als Packaging-Guidelines festgehalten. Ontrex bietet die Möglichkeit, Templates in MSI oder WSI zur Verfügung zu stellen.
28.8. Wird eine Installation durch den Kunden zurückgewiesen, so muss der Grund dafür belegt werden. Bei MSI Installationen benötigt Ontrex eine Log-Datei der Installation. Die Zurückweisung muss über das Kundenportal, für die dafür vorgesehene Funktion, ausgeübt werden. Ist die Zurückweisung ungerechtfertigt eingeleitet worden, so wird der entstandene Aufwand für die Analyse der Ontrex AG dem Kunden in Rechnung gestellt. Wurde im Vertrag eine Abnahmegarantie vereinbart so entstehen dem Kunden keine Kosten.
28.9. Wurde die Installation aufgrund eines technischen Mangels der Installationsqualität zurückgewiesen, so hat Ontrex diesen innert 10 Tagen zu verbessern, es entstehen dabei keine Kosten für den Kunden.
28.10. Wurde die Installation aufgrund einer fehlerhaften Installationsanleitung des Kunden zurückgewiesen, so wird Ontrex die Verbesserung innert 10 Tagen, nach Erhalt der korrekten Installationsanleitung, durchführen und den Aufwand verrechnen. Wurde im Vertrag eine Abnahmegarantie vereinbart so entstehen dem Kunden keine Kosten.
28.11. Wurde die Installation aufgrund einer fehlerhaften Konfigurationsanleitung des Kunden zurückgewiesen, wird Ontrex die Verbesserung innerhalb von10 Tagen durchführen und es wird, bei fixem Paketpreis 50% dessen, ansonsten der Aufwand in Rechnung gestellt. Wurde im Vertrag eine Abnahmegarantie vereinbart so entstehen dem Kunden keine Kosten.
28.12. Handelt es sich bei der Paketerstellung um eine Installation, welche eine alte Installation automatisch deinstallieren muss (Major Update), und die alte Version nicht von Ontrex zugeliefert wurde, so wird der effektive Aufwand verrechnet.
28.13. Bei MSI Installationen geht Ontrex davon aus, dass das Verteilungssystem des Kunden eine Installation mittels Reduced UI (msiexec –i datei.msi /qr) verteilen kann.
28.14. Die von Ontrex repaketierten MSI Installationen (eine komplett neu erstellte Installation, keine Anpassung mittels Transform Datei an einem Hersteller MSI Datei) haben folgende Paketeigenschaften:

  • Silent installierbar: Die Installation lässt sich ohne Benutzeroberfläche und Benutzereingaben installieren
  • Deinstallierbar: Die Installation lässt sich ohne Benutzeroberfläche und Benutzereingaben deinstallieren bez. updaten.
  • Konfliktfrei: Die Applikation wird keine anderen Applikationen bei der Deinstallation beeinflussen und wird soweit wie möglich konfliktfrei gegenüber anderen Applikationen zur Verfügung gestellt.
  • Verteilungssystem neutral: Die Installation kann unabhängig von einem Verteilungssystem verteilt werden.
  • Per-Machine Installation: Die Installation wird Per-Machine Installiert. Ressourcen für das Benutzerprofil werden mittels Active-Setup für jeden Benutzer zur Verfügung gestellt.
  • Advertising: Windows Installer Eintrittspunkte werden per Shortcut zur Verfügung gestellt, wodurch das Advertising und Self-Repair garantiert werden. Installationen ohne Eintrittspunkte werden mittels Active-Setup ggf. Benutzer-Ressourcen zur Verfügung gestellt. Das Active-Setup kann über eine Public Property deaktiviert werden.
  • Corporate Identity GUI: Der Kunde kann Ontrex seine CI zur Verfügung stellen, wonach die Benutzeroberfläche der MSI Installation angepasst werden kann.
  • Paket Validation:
  • Repaketierte Installationen: Da Ontrex die Qualitätssicherung der Installation übernimmt, werden die repaktierten Installationen nach eigenem Ermessen validiert. Ontrex wird keine komplette Validation durchführen, es wird insbesondere folgende ICE ausgelassen: 9, 30, 33, 43, 47, 49, 50, 57, 64, 69, 90, 91. Die Repackaging Best Practices von Ontrex garantieren eine fehlerfreie und robuste Installation.
  • Hersteller MSI Installationen: Ontrex wird MSI Dateien von Drittherstellern nicht validieren.

28.15. Die Installationserstellung unter Microsoft Betriebssystemen mit UAC beinhaltet nicht die Erstellung von Shims, um eine nicht OS-kompatible Applikation lauffähig bereit zu stellen.
28.16. Eine Installation ist ausschliesslich für 32 Bit oder 64 Bit Betriebssysteme ausgelegt. Der Kunde hat Ontrex mitzuteilen, ob eine Installation auf 64 Bit Betriebssystemen installiert werden muss. Ontrex bietet keine Hybrid-Installationen an, welche sowohl unter 32 Bit und 64 Bit Betriebssystemen installiert werden können. Ontrex wird für 64 Bit Betriebssysteme eigenständige Installationspakete erstellen.
28.17. Eine Installation wird ausschliesslich für ein Betriebssystem erstellt und muss über das Ontrex SPA Kundenportal bereitgestellt werden. Dabei ist der Installation eine Package-Guideline beizulegen, nach der Ontrex das Installationspaket erstellen wird.
28.18. Benötigt der Kunde die gleiche Installation für mehrere Umgebungen (unterschiedliche Betriebssysteme oder Prozessor Architekturen), so können mehrere Package Guidelines einer Installation zugewiesen werden. Die zusätzlichen Kosten werden je nach Vertragsart nach Aufwand oder bei Festpreis mit 50% des Paketpreises für jede weitere Package Guideline verrechnet.

G. Spezielle Bedingungen für den Gebrauch der Webseite

29. GENERELL
29.1. Diese speziellen Bedingungen für den Gebrauch der Website finden Anwendung auf den Zugang zu und den Gebrauch der von Ontrex betriebenen Websites und der Produkte und Dienstleistungen, welche über die Websites verfügbar gemacht werden (gemeinsam «Dienstleistungen») durch Besucher der Websites («Nutzer»).
29.2. Durch den Gebrauch der Dienstleistungen erklärt sich der Nutzer mit den vorliegenden Bestimmungen einverstanden. Er nimmt zur Kenntnis, dass diese Bestimmungen nach Bedarf angepasst werden können und wird die Website regelmässig besuchen, um sich über allfällige Änderungen zu informieren. Ist der Nutzer mit einer oder mehreren Bestimmungen nicht einverstanden, soll er die Website nicht nutzen.
29.3. Unter Vorbehalt der nachfolgenden Bestimmungen kann der Nutzer für den persönlichen Gebrauch den Inhalt der Websites herunterladen oder Printscreens erstellen.
29.4. Der Zugang zu den Websites wird nur auf einer temporären Basis gewährt und Ontrex behält sich das Recht vor, die Dienstleistungen ohne Vorankündigung anzupassen oder ganz einzustellen. Ontrex ist nicht haftbar für die Nicht-Verfügbarkeit der Websites und kann den Zugang zu den Websites ganz oder teilweise beschränken.
29.5. Der Inhalt der Website ist nicht als Ratschlag zu verstehen. Obwohl Ontrex bestrebt ist, dass die auf den Websites publizierten Informationen zutreffen, kann Ontrex weder Vollständigkeit noch Fehlerfreiheit garantieren.
29.6. Die Websites können Links zu anderen Webseiten enthalten, die nicht von Ontrex betrieben werden. Über solche Websites hat Ontrex keine Kontrolle und kann keine Verantwortung für diese Websites oder deren Inhalt übernehmen. Der Gebrauch solcher Websites richtet sich nach den für diese geltenden Bestimmungen.

30. DATENSCHUTZ
30.1. Die Datenschutzerklärung der Ontrex findet sich auf der Ontrex-Website. Beim Gebrauch der Websites erklärt sich der Nutzer mit der dort festgelegten Verwendung seiner Daten einverstanden.

31. NICHT ZUGELASSENE NUTZUNG
31.1. Der Nutzer verpflichtet sich, die Websites nicht für illegale Zwecke zu verwenden. Insbesondere ist es dem Nutzer untersagt, unter Benutzung der Websites Verbrechen zu begehen oder dazu anzustiften, Viren, Trojaner, Worms, Logic Bombs, Spam oder anders bösartige, obszöne oder andere Nutzer sonstwie störenden Daten oder Dateien abzusetzen oder zu verbreiten. Weiter ist es dem Nutzer nicht gestattet, sich in die Dienstleistungen zu hacken, Daten zu zerstören, sie zu manipulieren, die Geschwindigkeit der Datenübertragung oder die Funktionalität der Websites zu beeinflussen oder die Immaterialgüterrechte Dritter zu verletzen. Eine Verletzung der vorstehenden Bestimmungen erachtet Ontrex als Straftat und kann den verursachenden Nutzer den zuständigen Strafbehörden melden.
31.2. Ontrex ist nicht verantwortlich für Verluste oder Schäden, die verursacht sind durch denial-of-service Attacken, Viren oder anderes technologisch schädliches Material, das durch den Gebrauch der Websites, das Downloaden von Daten oder Inhalten oder die Benutzung von Links möglicherweise die IT-Infrastruktur, Software, Daten oder dergleichen infiziert.

32. URHEBERRECHTE, SOFTWARE UND INHALT
32.1. Urheberrechte an der auf den Websites zur Verfügung gestellten Software oder am Inhalt verbleibt im Eigentum der Ontrex respektive der Hersteller.
32.2. Dem Nutzer ist es ohne entsprechende Autorisierung nicht gestattet die auf den Websites zur Verfügung gestellten Software oder den Inhalt der Websites zu publizieren, zu verkaufen, vermieten, zu lizenzieren, zu duplizieren, zu kopieren, kommerziell oder nicht-kommerziell zu verwerten, zu bearbeiten oder zu verändern oder weiter zu verteilen.  

H. Spezielle Bedingungen zum Download und Download Vereinbarung

33. GENERELL
33.1. Diese speziellen Bedingungen zum Download finden Anwendung auf den Download von Software oder Softwarepaketen und anderen Produkten, welche über die Websites verfügbar gemacht werden, durch Besucher der Websites («Nutzer»). «Softwarepakete» oder «Downloads» im Sinne der nachstehenden Bestimmungen meint die Zusammenstellung von Software-Tools, welche den Prozess der Installation, das Upgrading, die Konfiguration und das Entfernen von Programmen in konsistenter Art und Weise automatisieren.
33.2. Nutzer müssen den AGB ausdrücklich zustimmen, bevor sie eine Bestellung zum Download aufgeben können.
33.3. Der Download von Softwarepaketen beinhaltet keine Lizenz der paketierten Software und der Nutzer ist selber dafür verantwortlich, solche Software zu kaufen und/oder sich für deren Nutzung zu registrieren.

34. BESTELLPROZESS
34.1. Die Liste der für den Download zur Verfügung stehenden Softwarepakete ist als Angebot zu verstehen und die Bestellung des Nutzers als Offerte zum Bezug. Die Download-Vereinbarung kommt erst mit dem Akzept der Offerte durch Ontrex in Übereinstimmung mit dem nachfolgend beschriebenen Ablauf zu Stande.
34.2. Zum Abschluss einer Download-Vereinbarung hat der Nutzer folgenden Prozess zu durchlaufen: (i) Beifügen der gewünschten Softwarepakete in den Warenkorb und zur Kasse gehen, (ii) Bekanntgabe der Rechnungsdetails, Bestätigung der Bestellung, Zustimmung zu den AGB und Zustimmung, dass keine Software-Lizenz, sondern eine Installationsroutine zur Software-Verteilung erworben wird, (iii) Ontrex sendet dem Nutzer eine Rechnung über die bestellten Softwarepakete, (iv) nach Bezahlung der Rechnung erhält der Nutzer einen Link zum Download der bezahlten Softwarepakete oder eine Kopie der Softwarepakete. Erst nach Durchlaufen aller einzelnen Schritte kommt die Download-Vereinbarung zu Stande.
34.3. Ontrex wird keine spezifische Kopie der mit dem Nutzer zu Stande gekommenen Download-Vereinbarung speichern. Ontrex kann die Download-Vereinbarung gegebenenfalls anpassen und kann nicht garantieren, dass die Version, welcher der Nutzer zugestimmt hat, verfügbar bleibt. Ontrex empfiehlt daher, dass der Nutzer einen Ausdruck der von ihm zugestimmten Download-Vereinbarung ausdruckt und ablegt.

35. DOWNLOADS
35.1. Auf den Websites von Ontrex stehen verschiedene Softwarepakte für den Download zur Verfügung. Diese Softwarepakete beziehen sich üblicherweise auf die neuste Version der entsprechenden Software aber Ontrex kann auch Softwarepakte früherer Versionen bereitstellen.
35.2. Ontrex behält sich das Recht vor, die Anzahl oder die Versionen der zur Verfügung gestellten Softwarepakete anzupassen.
35.3. Ontrex kann Softwarepakete für den Eimal-Bezug aber auch für den Bezug über eine bestimmte Zeitspanne bereitstellen. Im letzten Fall hat der Nutzer das Recht, die jeweils aktualisierten Softwarepakete innerhalb der vereinbarten Laufzeit zu beziehen.

36. PREIS UND ZAHLUNG
36.1. Die Preise der Downloads sind auf der Webseite festgehalten. Es ist möglich, dass einzelnen Preise auf der Webseite nicht korrekt sind. Ontrex überprüft die Preise im Rahmen des Verkaufsablaufs, sodass der zutreffende Preis jedenfalls bei der Bezahlung des Downloads angezeigt wird.
36.2. Die Zahlung muss unmittelbar nach Aufgabe der Bestellung getätigt werden. Ontrex behält sich das Recht vor, den Download zurückzuhalten, bis die Zahlung in frei verfügbaren Mitteln erfolgt ist.
36.3. Die auf der Webseite angegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern eine solche anwendbar ist.
36.4. Die Zahlung muss durch Banktransfer auf Konten der Ontrex erfolgen oder durch andere Zahlungsmethoden, welche Ontrex anbietet.
36.5. Die Preise der Downloads können jederzeit geändert werden. Solche Preisänderungen haben jedoch keinen Einfluss auf bereits abgeschlossene Download-Vereinbarungen.

37. ZUSICHERUNGEN DES NUTZERS
Der Nutzer sichert Ontrex zu, dass:
a) er berechtigt ist, einen rechtlich bindenden Vertrag abzuschliessen;
b) er als Unternehmenskunde und nicht als Privatperson handelt;
c) er die uneingeschränkte Befugnis und Kompetenz hat, eine Download-Vereinbarung abzuschliessen; und
d) die in der Bestellung angegebenen Informationen zutreffend und vollständig sind.

38. LIZENZ ZUR NUTZUNG DER DOWNLOADS
38.1. Unter der Voraussetzung der Bezahlung und der Einhaltung der Bestimmungen der Download-Vereinbarung, sichert die Ontrex dem Nutzer die weltweite, nicht exklusive Lizenz zum zulässigen Gebrauch des bezahlten und heruntergeladenen Downloads, unter der Bedingung, dass jedwelcher unzulässige Gebrauch unterlassen wird.
“Zulässiger Gebrauch” umfasst:
a) Herunterladen einer Kopie des bezahlten Downloads;
b) Nutzung des Downloads zur Verteilung der Software innerhalb des eigenen Unternehmensnetzwerkes.
“Unzulässiger Gebrauch” umfasst:
a) den Verkauf, die Lizenzierung, Vermietung, Leasing, Weitergabe oder kommerzielle Verteilung von Downloads in allen Formaten;
b) die Veröffentlichung von Downloads;
c) den Gebrauch von Downloads, um Dienstleistungen oder ähnliches gegenüber Dritten zu erbringen (entgeltlich oder unentgeltlich), beispielsweise um Software auf Kunden-Netzwerken zu verteilen;
d) den ungesetzlichen Gebrauch der Downloads oder den Gebrach der Downloads in einer Art und Weise, welche die einer Person zustehenden Rechte unter anwendbarem Recht verletzt oder den Gebrauch in deiner beleidigenden, unsittlichen, diskriminierenden oder anderen verwerflichen Art und Weise;
e) den Gebrauch der Downloads in einer Art und Weise, welche die Ontrex in direkter oder indirekter Weise konkurrenziert.  
38.2. Alle Rechte an den Downloads, welche dem Nutzer im Rahmen der Download-Vereinbarung nicht ausdrücklich zugestanden sind, verbleiben bei Ontrex.
38.3. Der Nutzer hat alle auf oder in den Downloads enthaltenen Hinweise auf Urheberrechte zu erhalten, darf diese nicht löschen, verschleiern oder entfernen.
38.4. Bei Verletzung einer Bestimmung der Download-Vereinbarung, erlöscht die dem Nutzer zugestandenen Lizenz automatisch im Zeitpunkt der erstmaligen Verletzung unabhängig davon ob Ontrex den Nutzer über eine solche Beendigung informiert hat.
38.5. Nach Beendigung der dem Nutzer zugestandenen Lizenz wird der Nutzer die Downloads und alle Kopien davon unmittelbar und nicht-wiederherstellbar auf allen Computersystemen und anderen Geräten löschen und ebenso alle nicht-elektronischen Dokumente im Zusammenhang mit den Downloads vernichten.

39. RÜCKZAHLUNG
39.1. Ontrex erstattet generell keine Downloads, da diese mit dem Herunterladen «konsumiert» sind.
39.2. Sollte der Nutzer aufgrund einer Ausnahme zur Rückerstattung berechtigt sein, wird Ontrex den erhaltenen Geldbetrag in derselben Weise zurückerstatten, wie sie selbst diesen erhalten hat. Ontrex wird dabei die Rückerstattung so rasch als möglich nach Vorliegen des definitiven Entscheids über die Rückerstattungsfähigkeit der Transaktion an den Nutzer ausrichten.

40. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG DER DOWNLOAD-VEREINBARUNG
40.1. Die Download-Vereinbarung erneuert sich jeweils automatisch um ein Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Ende der Laufzeit auf Ende eines Monats gekündigt wird.
40.2. Ontrex kann die Download-Vereinbarung jederzeit durch schriftliche Mitteilung beenden, wenn gegenüber dem Nutzer Zahlungsausstände vorhanden sind oder der Nutzer gegen Bestimmungen des Download-Vertrages oder diese AGB verstösst. Die Beendigung des Download-Vertrages ändert nichts an der Fälligkeit von Zahlungsausständen.

41. KONSEQUENZEN EINER BEENDIGUNG
41.1. Ontrex behält sich vor, die zur Verfügung gestellten Dienstleistungen zu limitieren, auszusetzen oder einzustellen, wenn der Nutzer Bestimmungen dieser AGB verletzt, die zur Verfügung gestellten Dienstleistungen in einer Art und Weise nutzt, die zu einer Haftung von Ontrex führen könnte oder welche die Nutzung anderer Dienstleistungen beeinflusst. Ontrex kann die Nutzung von Dienstleistungen auch für die Zeit aussetzen, in der ein Fehlverhalten des Nutzers untersucht wird. Ontrex bemüht sich, den Nutzer vor einer Aussetzung der Dienstleistungen zu informieren und im Gelegenheit zu geben, in zulässigem Umfang eigene Daten zu exportieren oder zu sichern. Ist Gefahr in Verzug, sind Massnahmen unmittelbar umzusetzen und die Möglichkeit zum Export und zur Datensicherung kann in diesen Fällen nicht gewährleistet werden. Ontrex ist nicht verpflichtet, Sicherungskopien von Nutzerdateien etc. anzulegen.
41.2. Mit Auflösung der Download-Vereinbarung:
a) erlöscht die Verpflichtung der Ontrex zur Auslieferung von Downloads, welche im Zeitpunkt der Auflösung noch nicht ausgeliefert wurden;
b) steht dem Nutzer keine Rückerstattung zu und noch nicht bezahlte Downloads sind weiterhin zu bezahlen;
c) erlöschen die Rechte des Nutzers und die Pflichten der Ontrex unter der Download-Vereinbarung.
41.3. Beendet der Nutzer die Download-Vereinbarung während seiner Laufzeit, läuft die Bezugsberechtigung des Nutzers bis zum Ende der Laufzeit weiter. Eine Rückvergütung ist ausgeschlossen, ausser eine solche sei gesetzlich vorgeschrieben.

I. Abschliessende Bestimmungen

42. HÖHERE GEWALT
Der Ausdruck “höhere Gewalt” bedeutet in diesen AGB:
a) jedes Ereignis das ausserhalb der Kontrolle der Ontrex liegt;
b) Hackerangriffe, Virenattacken oder Attacken durch andere bösartige Software oder entsprechende Infektionen;
c) Probleme mit dem Internet, Teilen des Internets oder mit Dienstleistern im Zusammenhang mit dem Internet; und/oder
d) Stromausfälle, Streiks, gesetzliche Vorschriften, Feuer, Wasserschäden, Katastrophen, Aufstände, Terroristenattacken oder Kriege.
Sofern höhere Gewalt der Grund für einen Ausfall oder eine Verzögerung der Verpflichtungen von Ontrex unter einem Vertrag führt, gelten solche Verpflichtungen als ausgesetzt für die Dauer der höheren Gewalt.

43. SCHADLOSHALTUNG
43.1. Der Kunde oder Nutzer verpflichtet sich, Ontrex uneingeschränkt schadlos zu halten, sofern der Kunde oder Nutzer die in den AGB enthaltenen Bestimmungen verletzt und dadurch bei Ontrex oder Dritten ein Schaden entsteht.

44. ANSTELLUNGSVERBOT
44.1. Ohne schriftliche Zustimmung von Ontrex ist es dem Kunden untersagt, bei ihm zum Einsatz gelangenden Mitarbeiter der Ontrex innert zwei Jahren nach Beendigung der Vertragsbeziehung anzustellen.
44.2. Jeder Verstoss gegen das Anstellungsverbot verpflichtet den Kunden zur Bezahlung einer Konventionalstrafe in der Höhe von sechs Monatsgehältern des abgeworbenen Mitarbeiters sowie zum Ersatze des übersteigenden weiteren Schadens.

45. ALLGEMEINES
45.1. Der Kunde kann Ansprüche und Rechte gegen Ontrex nicht ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung abtreten, verpfänden oder auf andere Art und Weise übertragen.
45.2. Die Anpassung der vorliegenden AGB erfolgt in Individualvereinbarungen mit dem Kunden oder Nutzer. AGB des Kunden oder Nutzers sind wegbedungen. Ontrex behält sich vor, diese AGB sich ändernden Erfordernissen anzupassen. Die jeweils gültige Version findet sich auf der Website der Ontrex.
45.3. Verzichtet Ontrex auf Rechte aus diesen AGB, ist der Verzicht als einmalig zu verstehen und bezieht sich nicht auf künftige Geschäftsbeziehungen ausser dies sei schriftlich so festgehalten.
45.4. Sollten Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig, unwirksam, undurchführbar oder unvollständig sein, so tritt an deren Stelle oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke eine aus vernünftiger, objektiver Sicht für beide Parteien zu einem angemessenen Interessenausgleich führende Regelung.
45.5. Erfüllungsort ist der Sitz der Ontrex, bei abweichenden Individualvereinbarungen der Sitz des Kunden oder ein vereinbarter Dritt-Ort.

46. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Es kommt Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtsübereinkommens und kollisionsrechtlicher Normen zur Anwendung.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung der Ontrex ist Zürich. Ontrex behält sich vor, Durchsetzungsansprüche auch an jedem anderen zuständigen Gericht anhängig zu machen. Es sind die ordentlichen Gerichte zuständig.